Compliance/Hinweisgeber:innensystem
Die Gesellschaft arbeitet für und mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unterschiedlichen Lebensbereichen wie Wohnen, Ausbildung und Therapie. Daher haben besondere Bedeutung:
- Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz)
- Berufsbildungsgesetz
- Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt
- Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat hierzu 2019 eine Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (AROPräv) geschaffen, das in der Erzdiözese Freiburg 2021 durch die Ordnung zur Ausführung der AROPräv in konkrete Handlungsanweisungen umgesetzt wurde.
Hinzu kommen die generellen Regeln zur baulichen und technischen Sicherheit und zum Brandschutz, die notwendige Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutz, und die besonderen Schutzbestimmungen für bestimmte Personengruppen in der Arbeit/Ausbildung.
In der Personalarbeit ist sowohl in Bewerbungsverfahren wie beim Umgang mit dem vorhandenen Personal auf Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu achten, also jede Diskriminierung zu vermeiden. Bei der Gestaltung der Arbeitsverträge sind die Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) gültig.
Der Schutz personenbezogener Daten wird durch die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) bzw. das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) gewährleistet.
Bei der Auswahl der Lieferanten und bei den vertraglichen Gestaltungen wird jede Vorteilsgabe zu Lasten der Gesellschaft und jede persönliche Vorteilsnahme durch das 4-Augenprinzip, sowie durch weitere interne Kontrollen und die notwendige Dokumentation der Geschäftsvorgänge verhindert. Die Annahme von Vergünstigungen (Vorteilsnahme) durch Geschäftspartnerinnen und -partner ist allen Beschäftigten untersagt.
Vertrauen und Transparenz
Anonymes Hinweisgeberportal und Ombudsstelle für die Wohlfahrtsgesellschaft Gut Hellberg mbH.
Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass die Wohlfahrtsgesellschaft als kompetente und verlässliche Partnerin von den Menschen wahrgenommen wird. Deshalb bilden Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz auf allen Ebenen die Arbeitsgrundlage. Wir ermutigen daher Mitarbeitende, Ehrenamtliche und auch Außenstehende, Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden.
Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgebenden vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Damit wir von möglichen Regel- und Rechtsverstößen erfahren, stellen wir internen und externen Hinweisgebenden verschiedene geschützte Meldewege zur Verfügung:
- ein anonymes gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem
- Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle.
Die Ombudsstelle können Sie unter folgender Adresse kontaktieren:
Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Ombudsperson Elke Hall
Kartäuserstr. 47
79102 Freiburg
Tel: +49 (0) 761 13791-201
E-Mail: ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de
Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden.
Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.
Anonymität gewährleistet
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.
Wichtige Hinweise
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.