Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe

Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Beteiligung junger Menschen ist rechtlich durch die UN-Kinderrechtskonvention und das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankert. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen aktiv an Entscheidungen beteiligt werden, die ihr Leben betreffen.

Besonders in den Hilfen zur Erziehung sind Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zentrale Bestandteile für Kinderschutz und die Stärkung von Kinderrechten. Beteiligung fördert zudem demokratisches Denken und unterstützt die persönliche Entwicklung.

Voraussetzung dafür sind geeignete Strukturen, eine beteiligungsfreundliche Haltung in den Einrichtungen sowie sensibilisiertes Personal. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden.

Ein gelungenes Praxisbeispiel ist das Kinder- und Jugendforum der Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg. Hier treffen sich junge Menschen aus verschiedenen Einrichtungen jährlich zum Austausch über selbstgewählte Themen – oft ohne Erwachsene. Im Mittelpunkt stehen Workshops von, mit und für Jugendliche.

Auch in diesem Jahr war das St. Augustinusheim in Pforzheim-Hohenwart durch fünf Junge Menschen vertreten.

Die Ergebnisse (Wünsche und Forderungen) werden an Fachkräfte, Einrichtungsleitungen und politische Entscheidungsträger weitergegeben, um Beteiligung vor Ort zu stärken und aktuell zu halten.