Kai Whittaker (MdB) besucht das St. Franziskusheim

Kai Whittaker (MdB) besucht das St. Franziskusheim

Anlässlich eines Besuchs des St. Franziskusheims in Rheinmünster-Schwarzach erkundigte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker über freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe.
 

„Wir erleben in unserer Gesellschaft leider einen Trend hin zu mehr gewalttätigen Jugendlichen. Es gibt immer mehr Forderungen, das Strafmündigkeitsalter von aktuell 14 Jahren im Jugendstrafrecht zu senken. Ich bin offen für solche Diskussionen. Wir dürfen dabei aber nicht vergessen, schwierige Jugendliche auf die richtige Bahn zu bringen und selbst vor Missbrauch und Gewalt zu schützen. Hierzu braucht es als letztes Mittel auch die Möglichkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen mit engmaschiger pädagogischer Begleitung, Therapien und einem strukturierten Alltag“, so Whittaker.
 

Besuch

„Eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen ist nur durch einen richterlichen Beschluss möglich. Die Anfragen nehmen seit der Corona-Pandemie stark zu. Deutschlandweit gibt es 28 Einrichtungen mit rund 300 Plätzen. Die Finanzierung läuft überwiegend über die zuständigen Jugendämter der Heimatkommunen. Wir selbst bieten im St. Franziskusheim zwei geschlossene Gruppen für jeweils sieben Mädchen im Alter von 10 bis 15 Jahren an. Insgesamt stehen bei uns rund 50 vollstationäre Plätze zur Verfügung, obgleich wir im letzten Jahr fast 500 Anfragen hatten“, so Stefan Krehl, Geschäftsführer der Wohlfahrtsgesellschaft Gut Hellberg mbH, die mit dem St. Augustinusheim in Ettlingen auch noch eine stationäre Einrichtung für männliche Jugendliche betreibt.
 
„Unsere Jugendlichen haben neben Gewalt- und Missbrauchserfahrungen unterschiedliche Problemlagen wie z.B. massives Verweigerungsverhalten, Halt- und Orientierungslosigkeit, Schulverweigerung, ständiges Weglaufen, hohes Aggressionspotential oder Selbstgefährdungstendenzen. Unsere geschlossenen Wohngruppen sind sehr personalintensiv mit rund 15 Erzieherinnen für beide Gruppen. Außerdem haben wir eine staatlich anerkannte hausinterne Ersatzschule sowie Ärzte und Therapeuten. Zusätzlich bieten wir unterschiedliche Berufsausbildungen in den Bereichen Pferdewirtschaft, Hauswirtschaft und Küche an. Die durchschnittliche Verweildauer in den geschlossenen Gruppen beträgt ungefähr 10 bis 12 Monate“, erläutert Alexandra Schaaf, Pädagogische Leitung des St. Franziskusheims.
 
„Freiheitsentzug und geschlossene Unterbringung sind ein massiver Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit und in die Rechte der Eltern. Ich sehe diese Art der Unterbringung aber dennoch als gerechtfertigt und hilfreich an. Dabei geht es nicht um Abschreckung oder als Alternative zur Bestrafung, sondern um passende Betreuung, Schutz und Begleitung der jungen Menschen sowie Prävention von zukünftigen Straffällen“, betont Whittaker.

 

Fotograf: Florian Gänßhirt
Pressemitteilung aus Wahlkreisbüro v. Kai Whittaker MdB