Compliance
Die Gesellschaft arbeitet für und mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unterschiedlichen Lebensbereichen wie Wohnen, Ausbildung und Therapie. Daher haben besondere Bedeutung:
- Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz)
- Berufsbildungsgesetz
- Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt
- Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat hierzu 2019 eine Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (AROPräv) geschaffen, das in der Erzdiözese Freiburg 2021 durch die Ordnung zur Ausführung der AROPräv in konkrete Handlungsanweisungen umgesetzt wurde.
Hinzu kommen die generellen Regeln zur baulichen und technischen Sicherheit und zum Brandschutz, die notwendige Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutz, und die besonderen Schutzbestimmungen für bestimmte Personengruppen in der Arbeit/Ausbildung.
In der Personalarbeit ist sowohl in Bewerbungsverfahren wie beim Umgang mit dem vorhandenen Personal auf Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu achten, also jede Diskriminierung zu vermeiden. Bei der Gestaltung der Arbeitsverträge sind die Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) gültig.
Der Schutz personenbezogener Daten wird durch die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) bzw. das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) gewährleistet.
Bei der Auswahl der Lieferanten und bei den vertraglichen Gestaltungen wird jede Vorteilsgabe zu Lasten der Gesellschaft und jede persönliche Vorteilsnahme durch das 4-Augenprinzip, sowie durch weitere interne Kontrollen und die notwendige Dokumentation der Geschäftsvorgänge verhindert. Die Annahme von Vergünstigungen (Vorteilsnahme) durch Geschäftspartnerinnen und -partner ist allen Beschäftigten untersagt.